Legitime Herrschaft definiert sich nicht durch Gewalt sondern Gesetze. Doch was ist wenn die Gesetze nicht mehr ausreichen oder nicht mehr anwendbar sind? Kann und darf es den außergesetzlichen Notstand in einer Demokratie geben; einen Zustand wo man jedes Gesetz brechen darf, um ein schlimmes Unheil zu verhindern? Hätte man beispielsweise Hitler gezielt umbringen dürfen, um das Ende des 2. Weltkrieges zu beschleunigen? Wenn man dem zustimmt, hätte man dann Hitler auch schon vor Ausbruch des Krieges umbringen dürfen, damit es gar nicht erst zum 2. Weltkrieg kommt?
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Verfassungsgericht
Einer der größten Skandale des vergangenen Jahres versteckte sich weitgehend unbemerkt in einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestags. Dort behauptete der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages Prof. Dr. Franz Mayer, dass es kein Grundrecht auf Demokratie gäbe.
Da weiß man gar nicht was einen mehr schockieren soll, dass die Regierung glaubt, wir hätten kein Recht auf Demokratie, oder dass die Opposition nicht in der Lage ist dieses Recht zu definieren?
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Am Ende diesen Monats hat die Bundesrepublik Deutschland kein gültiges Wahlgesetz mehr. Das jetzige verstößt gegen die Verfassung und das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2011 Zeit gegeben, diesen Mangel zu beheben.
Unfähigkeit, Fahrlässigkeit oder Arbeitsscheu – was soll man dem Parlament vorwerfen? Tatsache ist, dass wir keine neue Regierung wählen können ohne gültiges Wahlgesetz.
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In letzter Zeit ist so viel zum Thema Menschenrechte passiert, dass ich nicht die Zeit gefunden habe darüber ausführliche Kommentare hier im Blog zu verfassen.
Ich habe mich deswegen entschlossen kurz die wichtigsten Sachen in einem Newsticker zusammenzufassen…
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