Menschenrechtsverletzungen kommen nicht nur ganz weit weg in der Welt vor, sondern auch direkt vor unserer Haustür in Deutschland.
Alle Menschenrechte sind gleichwertig, insofern ist eine Verurteilung durch den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) immer eine ernste Sache, die auf schlimme Verfehlungen in der Politik oder Rechtssprechung beruht.
Diesen Weg zu beschreiten ist aufwendig, teuer und langwierig. Man sollte dies nur mit einem guten auf Menschenrechte spezialisierten Anwalt tun. Anders sieht es aus, wenn man sich auf das Völkerrecht beruft. Nach dem Grundgesetz Artikel 25 gibt uns das Völkerrecht unmittelbare Rechte. Dies bedeutet man muss diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationale Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet einem nur die Portokosten für die Anzeige. Man sollte aber die Hilfe eines Rechtsbeitands in Anspruch nehmen, um die Anzeige richtig zu formulieren und keine Formfehler zu begehen.
Zuvor sollte man sich gründlich aus mehreren unabhängigen Quellen informieren (sollte man sowieso immer machen) und sofern man selber kein Jurist ist, entsprechende Hilfe in Anspruch nehmen.
Falls niemand im Umfeld zu finden ist, dann ist das beim Völkerrecht nicht verwunderlich, weil sich nur sehr wenige auf dieses Thema spezialisieren. Auch Menschenrechtsgruppen können hier überwiegend keine Hilfe bieten, weil sie sich eher um eindeutige Fälle im Ausland kümmern und hier auch nicht klagen, sondern nur Aktionen starten, um auf das Unrecht aufmerksam zu machen (was natürlich auch wichtig ist).


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